Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

von Firma: Diskjockey-Livemusik-Service

                 Inhaber: Thomas Ebner

                 Hesterhörn 35

                 25499 Tangstedt

1 §: Begriffserklärung der Vertragspartner:    

       Sie als Kunde sind der Auftraggeber bzw. der Veranstalter

       Wir als Auftragnehmer sind der Dienstleister.

2 §: Angebot / Buchung

       Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, bestätigen Sie bitte dieses innerhalb von 5 Tagen

       nach Erhalt des Angebotes. Der Wunschtermin kann vom Dienstleister für den Veranstalter

       max. für 5 Tage reserviert werden. Nach Ablauf der Frist verliert das Angebot automatisch

       seine Gültigkeit.

3 §  Widerruf / Rücktrittsfristen

       Beider Vertragspartner haben kostenlose eine gesetzliche Widerruf / Rücktrittsfrist von 14 Tagen.

       Sollte der Auftraggeber den Termin danach stornieren, überweist der Veranstalter dem Dienstleister

       eine Storno-Gebühr von min. 300,- €. Sollte der Veranstalter kurz vor der Veranstaltung 

       vom Vertrage zurücktreten (stornieren), dann steht dem Dienstleister der volle Betrag (Gage)

       gemäß dem Angebot zu.  

       Der Veranstalter überweist dem Dienstleister den entsprechenden Betrag innerhalb von 5 Tagen

       auf folgendes Konto:

                                         Kontoinhaber: Thomas Ebner

       Bankverbindung:    Volksbank Pinneberg eG

                                         BIG: GENODEF1PIN

                                         IBAN: DE64 2219 1405 0002 5686 20

                                    

       Hierfür wird vom Auftraggeber keine gesonderte Rechnung erstellt. 

       Das Angebot gibt für den Auftraggeber als Storno-Beleg. 

 

4 § Pflichten des Veranstalters zur Durchführung der Veranstaltung: 

      Der Auftraggeber klärt rechtzeitig als Veranstalter alle gesetzlichen Punkte sowie mit der Location ab.

      (z.B. anfallende GEMA-Gebühren, ggf. sonstige gesetzliche Auflagen bzw. die Hausregeln der Location)


5 § Pflichten des Dienstleisters:

      Der Dienstleister stellt zum Veranstaltungstermin dem Veranstalter einen geeigneten Diskjockey mit der

      entsprechenden Technik laut dem Angebot zur Verfügung. Mit dem Eintreffen des DJ´s hat der

      Dienstleister Anspruch auf die volle Gage gem. Angebot. 

      Bei einem kurzfristigen Ausfall des DJ oder der Technik (Höhere Gewalt) wird versucht für Ersatz zu sorgen.

      Eine Garantie hierfür kann vom Dienstleister nicht gegeben werden und es werden sämtliche Schadenansprüche

      vom Veranstalter hiermit ausgeschlossen. Natürlich kann ebenfalls der Dienstleister nur die von ihm maximal

      erbrachte Dienstleistung in Rechnung stellen. 

  

6 § Vergütung der Dienstleistung:

      Die Zahlungsart wird mit dem Angebot vereinbart: (Barzahlung / Überweisung)

        

      Der Veranstalter überweist dem Dienstleister den vollen Betrag gem. Angebot 

      mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung. Sofort nach der Überweisung erhält der Veranstalter

      die Rechnung vom Dienstleister.        


                                         Kontoinhaber: Thomas Ebner

       Bankverbindung:    Volksbank Pinneberg eG

                                         BIG: GENODEF1PIN

                                         IBAN: DE64 2219 1405 0002 5686 20


     Sollte Veranstalter die Veranstaltungsdauer verlängern, wird diese vom Dienstleister

     gem. vereinbarten Stundensatz berechnet. Dieser Betrag ist nach der Veranstaltung in Bar zu bezahlen.

.     Für die Mehrkosten wird selbstverständlich vom Dienstleister ebenfalls eine Rechnung

      für den Veranstalter erstellt.

     und nach Zahlungseingang per Post dem Veranstalter zugesandt. 

 

7 § Bewirtung / Catering für den DJ / Künstler

      Der Veranstalter stellt dem Dienstleister (DJ / Künstler) kostenlos alkoholfreie Getränke

      für die Dauer der Veranstaltung zu Verfügung. Obwohl es üblich ist, steht es dem Veranstalter frei,

      dem Dienstleister (DJ / Künstler) ein zusätzliches kostenloses Catering (Essen) anzubieten. 

 

8 § Musik Repertoire

      Der DJ verfügt über eine reichlich Auswahl von verschieden Musikrichtung. 

      Der Dienstleister weißt den Auftraggeber darauf hin, dass die Musik direkt vom Laptop als Mp3

      in hoher Qualität abgespielt wird. Alle Titel sind käuflich vom DJ als CD oder bei itunes käuflich erworden

      worden. Ein Einsatz von Streaming Diensten (wie z.B. Spotify, ….. ) ist aus gesetzlichen Gründen nicht erlaubt. 

      Laut den AGB der Streaming Diensten ist nur eine private Nutzung gestattet. 

      Aus Sicherheitsgründen können vom DJ keine fremden Musikquellen

      (mitgebrachte USB Sticks, Smartphones, usw. abgespielt werden. 

      Besondere Musiktitel für die Feier sind rechtzeitig mit dem Dienstleister zu klären. 

      (Mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung)

 

9 § Der eingesetzt DJ ist als Künstler frei in der Gestaltung des Musikprogrammes für Ihre Veranstaltung. 

      Selbstverständlich wird der DJ versuchen mit auf die Musikwünsche vom Veranstalter

      und deren Gästen einzugehen. Eine Garantie für „Gute Stimmung“ kann hierfür nicht gegeben werden,

      da es auf Sie und auf Ihre Gäste ankommt. Der Dienstleister hat ohne Ausnahme einen Anspruch

      auf den vollen Betrag (Gage) gemäß dem Angebot.