Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
von Firma: Diskjockey-Livemusik-Service
Inhaber: Thomas Ebner
Hesterhörn 35
25499 Tangstedt
1 §: Begriffserklärung der Vertragspartner:
Sie als Kunde sind der Auftraggeber bzw. der Veranstalter
Wir als Auftragnehmer sind der Dienstleister.
2 §: Angebot / Buchung
Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, bestätigen Sie bitte dieses innerhalb von 5 Tagen
nach Erhalt des Angebotes. Der Wunschtermin kann vom Dienstleister für den Veranstalter
max. für 5 Tage reserviert werden. Nach Ablauf der Frist verliert das Angebot automatisch
seine Gültigkeit.
3 § Widerruf / Rücktrittsfristen
Beider Vertragspartner haben kostenlose eine gesetzliche Widerruf / Rücktrittsfrist von 14 Tagen.
Sollte der Auftraggeber den Termin danach stornieren, überweist der Veranstalter dem Dienstleister
eine Storno-Gebühr von min. 300,- €. Sollte der Veranstalter kurz vor der Veranstaltung
vom Vertrage zurücktreten (stornieren), dann steht dem Dienstleister der volle Betrag (Gage)
gemäß dem Angebot zu.
Der Veranstalter überweist dem Dienstleister den entsprechenden Betrag innerhalb von 5 Tagen
auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Thomas Ebner
Bankverbindung: Volksbank Pinneberg eG
BIG: GENODEF1PIN
IBAN: DE64 2219 1405 0002 5686 20
Hierfür wird vom Auftraggeber keine gesonderte Rechnung erstellt.
Das Angebot gibt für den Auftraggeber als Storno-Beleg.
4 § Pflichten des Veranstalters zur Durchführung der Veranstaltung:
Der Auftraggeber klärt rechtzeitig als Veranstalter alle gesetzlichen Punkte sowie mit der Location ab.
(z.B. anfallende GEMA-Gebühren, ggf. sonstige gesetzliche Auflagen bzw. die Hausregeln der Location)
5 § Pflichten des Dienstleisters:
Der Dienstleister stellt zum Veranstaltungstermin dem Veranstalter einen geeigneten Diskjockey mit der
entsprechenden Technik laut dem Angebot zur Verfügung. Mit dem Eintreffen des DJ´s hat der
Dienstleister Anspruch auf die volle Gage gem. Angebot.
Bei einem kurzfristigen Ausfall des DJ oder der Technik (Höhere Gewalt) wird versucht für Ersatz zu sorgen.
Eine Garantie hierfür kann vom Dienstleister nicht gegeben werden und es werden sämtliche Schadenansprüche
vom Veranstalter hiermit ausgeschlossen. Natürlich kann ebenfalls der Dienstleister nur die von ihm maximal
erbrachte Dienstleistung in Rechnung stellen.
6 § Vergütung der Dienstleistung:
Die Zahlungsart wird mit dem Angebot vereinbart: (Barzahlung / Überweisung)
Der Veranstalter überweist dem Dienstleister den vollen Betrag gem. Angebot
mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung. Sofort nach der Überweisung erhält der Veranstalter
die Rechnung vom Dienstleister.
Kontoinhaber: Thomas Ebner
Bankverbindung: Volksbank Pinneberg eG
BIG: GENODEF1PIN
IBAN: DE64 2219 1405 0002 5686 20
Sollte Veranstalter die Veranstaltungsdauer verlängern, wird diese vom Dienstleister
gem. vereinbarten Stundensatz berechnet. Dieser Betrag ist nach der Veranstaltung in Bar zu bezahlen.
. Für die Mehrkosten wird selbstverständlich vom Dienstleister ebenfalls eine Rechnung
für den Veranstalter erstellt.
und nach Zahlungseingang per Post dem Veranstalter zugesandt.
7 § Bewirtung / Catering für den DJ / Künstler
Der Veranstalter stellt dem Dienstleister (DJ / Künstler) kostenlos alkoholfreie Getränke
für die Dauer der Veranstaltung zu Verfügung. Obwohl es üblich ist, steht es dem Veranstalter frei,
dem Dienstleister (DJ / Künstler) ein zusätzliches kostenloses Catering (Essen) anzubieten.
8 § Musik Repertoire
Der DJ verfügt über eine reichlich Auswahl von verschieden Musikrichtung.
Der Dienstleister weißt den Auftraggeber darauf hin, dass die Musik direkt vom Laptop als Mp3
in hoher Qualität abgespielt wird. Alle Titel sind käuflich vom DJ als CD oder bei itunes käuflich erworden
worden. Ein Einsatz von Streaming Diensten (wie z.B. Spotify, ….. ) ist aus gesetzlichen Gründen nicht erlaubt.
Laut den AGB der Streaming Diensten ist nur eine private Nutzung gestattet.
Aus Sicherheitsgründen können vom DJ keine fremden Musikquellen
(mitgebrachte USB Sticks, Smartphones, usw. abgespielt werden.
Besondere Musiktitel für die Feier sind rechtzeitig mit dem Dienstleister zu klären.
(Mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung)
9 § Der eingesetzt DJ ist als Künstler frei in der Gestaltung des Musikprogrammes für Ihre Veranstaltung.
Selbstverständlich wird der DJ versuchen mit auf die Musikwünsche vom Veranstalter
und deren Gästen einzugehen. Eine Garantie für „Gute Stimmung“ kann hierfür nicht gegeben werden,
da es auf Sie und auf Ihre Gäste ankommt. Der Dienstleister hat ohne Ausnahme einen Anspruch
auf den vollen Betrag (Gage) gemäß dem Angebot.